nach § 4 Abs. 4 des NÖ Hundehaltegesetzes in Verbindung mit der NÖ Hunde Sachkundeverordnung
Wann:
So 13.09.2026, um 9 Uhr
Wo:
Großharras 140
2034 Großharras
Ab 01. Juni 2023 ist jeder Hundehalter bei der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde verpflichtet einen Nachweis der allgemeinen Sachkunde vorzuweisen. Diese ist personenbezogen und gilt auch als Nachweis für alle weiteren Hunde. Dieser dreistündige Theorievortrag setzt sich aus einem einstündigen Tierarztvortrag und einem zweistündigen Vortrag einer Fachkundigen Person (Hundetrainer) zusammen.
Preis: € 75.-